Wichtige Infos!
BayFiG und AVBayFiG - aber damit ist es nicht getan
von Dr. Oliver Freiburg
Die Regelungskompetenz für das Fischereirecht liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Wir haben also von Bundesland zu Bundesland ein anderes Fischereirecht. In Bayern wird das Fischereirecht im Wesentlichen durch zwei Normengruppen geregelt, nämlich das Bayerische Fischereigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2008 (BayFiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2004 (AVBayFiG).
Die aktuelle Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes können Sie hier direkt anklicken:
Eine Fassung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz findet sich hier:
Wir danken der Bayerischen Staatsregierung für die Möglichkeit der Verlinkung!
Vom hiesgen Angler wird weiterhin verlangt, dass er - zumindest der Sache nach - die jeweils für seinen Bereich geltende Bezirksfischereiverordnung kennt. Durch einfaches Anklicken kann diese nachfolgend geöffnet werden:
www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/5_Natur/fischerei/bezirksfischereiverordnung.pdf
Wir danken der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfranken für die Möglichkeit, einen solchen link zu schalten!
Unsere eigenen Bedingungen sind in der Rubrik "aktuelle Informationen" wiedergegeben.
Damit ist es aber immer noch nicht genug. Für die Fischerei gelten überdies noch tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften (z.B. im Hinblick auf das Zelten). Auch sie müssen der Sache nach beherrscht werden, wenn auch - zum Glück - eher selten Änderungen auftreten. Auf diese Vorschriften wird deshalb im Rahmen der Abhandlung zum konkreten Thema verwiesen. Schließlich berühren noch verkehrs-, straf- und ordnugnswidrigkeitenrechtliche Vorschriften die Angelei. Gerade das letzte Jahr hat gezeigt, dass hier ganz erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, auch bei Aufsehern. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Thema "Fischerei und Verkehrsrecht" weiter unten.