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Fischerei und Verkehrsrecht
von Dr. Oliver Freiburg / Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nur wenige Anlger haben das Glück, an dem beangelten Gewässer zu wohnen und so aus dem eigenen Garten angeln zu können. Die Mehrheit der Angler muss zum Angeln fahren, mit dem Auto, einem Kraftrad oder einem Fahrrad. Eine solche Fahrt ist für viele Angler notwendige Voraussetzung des Angelns. Da die befischte Stelle oft nicht an einer einfach zugänglichen Straße liegt, stellt sich das Problem der Durchfahrtmöglichkeit.
Beim nächtlichen oder abendlichen Angeln wird auch gerne ein Schluck Alkohol getrunken, und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Der Angler sollte nur wissen, welche Grenzen ihm dabei das Verkehrsrecht zieht und wie er seine eigene Alkoholisierung annäherungsweise korrekt bestimmen kann. Den Angler dabei etwa auf den Kauf eines - auch ungenauen - Atemalkoholmeßgeräts zu verweisen, hilft nicht wirklich. Schöner ist es, wenn man mit dem eigenen Rechner im Kopf - genauer - bestimmen kann, ob man noch fahrtauglich ist oder nicht.