Wichtige Infos!
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Die Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels ist kein Verein, sondern eine Gesellschaft nach den §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Sie besteht aus rund 25 Gesellschaftern, die das Fischereirecht am Main zwischen Hochstadt und Ebensfeld zur gesamten Hand halten (sog. Gesamthandsgemeinschaft). Die Gesellschafter stehen in der Tradition der ehemaligen Beurfsfischer am Main und sind oft auch mit ihnen verwandt, d.h. deren Kinder, Enkel und Urenkel. Die Mainfischereigmeinschaft hat die früheren Einzelrechte der Berufsfischerei zum Zwecke der effizienteren Bewirtschaftung und Hege auf sich vereint und zu einem zusammenhängenden Fischereirecht von Hochstadt bis Ebensfeld zusammengefasst. Dieses Fischereirecht ist ein grundstücksgleiches Recht, das im Grundbuch des Amtsgerichts Lichtenfels vorgetragen ist. Insoweit ist die Gesellschaft vergleichbar mit einem geschlossenen Immobilienfonds. Man kann der Gesellschaft deshalb auch nicht beitreten oder durch einen Aufnahmeantrag Mitglied werden. Veränderungen im Bereich der Gesellschafter sind selten. Bitten richten Sie deshalb nicht Ihr Augenmerk oder gar Ihre Energie darauf, Gesellschafter der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels zu werden. Aunahmeanträge und Beitrittserklärungen sind wirkungslos und werden in der Regel auch nicht beantwortet. Das ist nicht böse gemeint, aber für das Beantworten sinnloser Anträge bleibt in der Regel im nicht unaufwändigen Geschäft der Gewässerbewirtschaftung von 30 km Main zu wenig Zeit. Die Angelfischerei können Sie auch ausüben, ohne Gesellschafter zu sein, nämlich durch den Erwerb eines Erlaubnisscheins bei den einschlägigen Verkausstellen.