Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Bestimmungen Rodach ab 01.01.2023

1.Dieser Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein, für die vorbezeichneten Gewässer und den eingetragenen Zeitraum. Er ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Angelfischerei, das bayerische Fischereigesetz (BayFIG), die Ausführungsverordnung zum bayerischen Fischereigesetz (AVFiG) und die Bezirksfischereiverordnung für Oberfranken in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten, insbesondere die festgesetzten Schonmaße und Schonzeiten. Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen für den Fischfang sind Rechtsgrundlage für diesen Erlaubnisschein und unbedingt zu beachten.

2. Erlaubt ist das Angeln auf Fried- und Raubfische vom Ufer aus mit einer Handangel mit einer Anbißstelle. Eisangeln ist verboten. Bei der Fischerei mit Fliege oder Streamer an der Fliegenrute ist das Watangeln ab 16. Juni bis 30. September gestattet. Andere Fanggeräte sind verboten.

3.Die ausgelegte Angel ist ordnungsgemäß mit einem maximalen Abstand von 10 Metern zu beaufsichtigen. Während des Aufenthalts in Caravans und Wohnwägen ist die Angelruten aus dem Wasser zu nehmen, auch wenn der maximale Abstand von 10 Metern eingehalten wird.

4.Ständig mitzuführen und griffbereit zu haben sind Fischereischein, Erlaubnisschein, Fangliste und Kugelschreiber, sowie Maßband, Messer, ein geeigneter Gegenstand zum Betäuben der Fische und ein Kescher. Alle anderen Landehilfen wie z.B. Gaff oder Lippgrip sind verboten.

5.Spinnfischen, angeln mit toten Köderfischen oder Köderfischteilen, sowie jegliche Art von Kunstköder ist vom 01.01. bis 31.05. verboten. Ausgenommen davon ist die Fliegenfischerei mit Kunstfliege und Streamer, die Hakengröße beschränkt sich dabei auf einen Abstand von 1 cm zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel.

6.Köderfische dürfen tagsüber vom 01.12. bis 31.12. und vom 01.06. bis 15.10. mit dem Senknetz (max. Kantenlänge 1 x 1 m) gefischt werden. Während des Senkens darf nicht mit einer Handangel gefischt werden.

7.Das Hältern von gefangenen Fischen ist nur in knotenlosen Setzkeschern mit einer Mindestlänge von 3,50 Metern und einem Mindestdurchmesser von 0,50 Metern gestattet. Das Ende des Setzkeschers ist im Gewässer zu verankern. Jegliche andere Art der Hälterung ist verboten. Nach dem Angeln sind die gehälterten Fische zu töten, die Mitnahme von lebenden Fischen ist verboten.

8.Nachtangeln ist erlaubt, allerdings ist pro Erlaubnisscheininhaber an einer Angelstelle nur ein Karpfenzelt ohne Boden gestattet, insgesamt sind maximal 3 Karpfenzelte pro Stelle gestattet. Weitere oder andersartige Zelte entsprechen Campen, dieses ist während des Angelns verboten. Offene Feuerstellen sind an den Gewässern der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR verboten.

9.Die Angelplätze sind sauber zu verlassen. Für die Entsorgung von vorgefundenem Müll ist der am Angelplatz angetroffene Angler verantwortlich. Leere Müllbeutel sind deshalb mitzuführen. Fäkalien sind ausreichend tief zu vergraben.

10. Das Befahren von Wiesen abseits befestigter Wege wird mit einem Platzverweis geahndet. Bei Wiederholung wird der Erlaubnisschein eingezogen.

11. Die gewerbsmäßige Nutzung des Fischwassers und der erbeuteten Fische ist verboten.

12. Die beigefügte Fangliste ist ständig mitzuführen. Die gefangenen, aufzeichnungspflichtigen Fische sind sofort nach dem Töten bzw. dem Verbringen in den Setzkescher, noch vor dem erneuten Einwerfen der Angelrute in die Fangliste einzutragen. Nach Ablauf der Erlaubnis ist die Fangliste bei einer Ausgabestelle zurückzugeben oder auf eigene Kosten per Post an die Ausgabestelle zurückzusenden. Den Fischereiaufsehern und den Fischereirechtsinhabern ist bei Kontrollen über Fangergebnisse usw. wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

13. Erlaubnisscheininhaber müssen das Vorkommen von nicht einheimischen Arten, wie z.B. Wels, Signalkrebs, Kamberkrebs, Marmorierte Grundel, Zwergwels, Giebel, Silberkarpfen, Graskarpfen und Marmorkarpfen in die Fangliste mit Angabe der Fangstelle eintragen. Gefangene Exemplare der vorstehend genannten Fischarten dürfen nicht zurückgesetzt werden.

14. Kinder unter 10 Jahren dürfen mit der Handangel des Erlaubnisscheininhabers angeln. Der Erlaubnisscheininhaber darf dann selbst nicht angeln. Das Abhaken, Betäuben, Töten und Verwerten des Fangs obliegt dem Erwachsenen.

15. Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die im Besitz eines Jugend-Fischereischeines und eines gültigen Erlaubnisscheines sind, dürfen die Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins und eines gültigen Erlaubnisscheines der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR vornehmen.

16. Die Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden und dergleichen.

17. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen und/oder der gesetzlichen Vorschriften wird der Erlaubnisschein vom Fischereiaufseher oder dem Fischereirechtsinhaber eingezogen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes durch den Geschäftsführer der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR erlischt die Erlaubnis. Der Geschäftsführer kann bei Nichtbeachtung der Bestimmungen und/oder der gesetzlichen Vorschriften den Erlaubnisschein ohne Rückvergütung der entrichteten Gebühr zeitweise oder endgültig entziehen. Der Erlaubnisscheininhaber wird über die Entscheidung schriftlich informiert.

18. Kontaktdaten Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR: Horst Karrasch, Bamberger Str. 57, 96215 Lichtenfels, Tel. 09571-897819, www.mainfischereigemeinschaft.de (Kontakt). 

Fangbegrenzung:

 

Pro Tag dürfen gefangen werden: 1 Hechte oder 1 Zander, 3 Karpfen, 3 Schleien, 3 Quappen und 2 Forellen, 1 Brachse. Weiterhin dürfen von den hier genannten Arten nur eine Gesamtmenge von 5 Fischen pro Tag gefangen werden. Aale sind nicht begrenzt, der Fang ist aber zu dokumentieren.

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