Wichtige Infos!
Bestimmungen Lauter 2023
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Dieser Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein, für das vorbezeichnete Gewässer und den eingetragenen Zeitraum. Er ist nicht übertragbar. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Angelfischerei, das bayerische Fischereigesetz (BayFIG), die Ausführungsverordnung zum bayerischen Fischereigesetz (AVFiG) und die Bezirksfischereiverordnung für Oberfranken in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten, insbesondere die festgesetzten Schonmaße und Schonzeiten. Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen für den Fischfangsind Rechtsgrundlage für diesen Erlaubnisschein und unbedingt zu beachten.
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Erlaubt ist das Angeln mit einer Handangeln und mit einer Anbißstelle. Das Watangeln mit Nutzung von Watstiefeln ist in der Zeit vom 01.05. bis 15.10. gestattet, Wathosen sind nicht gestattet. Als Köder erlaubt sind ausschließlich Trockenfliege, Nassfliege und Nymphe, alle am widerhakenlosen Einzelhaken. Streamerähnliche Nassfliegen größer 3 cm, Brotfliegen und alle anderen Kunst- oder Naturköder sind verboten. Beschwerungen dürfen ausschließlich direkt an der Fliege aber nicht an der Schnur angebracht sein. Andere Fanggeräte sind verboten.
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Ständig mitzuführen und griffbereit zu haben sind Fischereischein, Erlaubnisschein, Fangliste und Kugelschreiber, sowie Maßband, Messer, ein geeigneter Gegenstand zum Betäuben der Fische und ein Kescher. Andere Landehilfen wie z.B. Gaff oder Lippgrip sind verboten.
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Nachtangeln ist verboten. Geangelt werden darf im Zeitraum von 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang.
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Die Angelplätze sind sauber zu verlassen. Für die Entsorgung von vorgefundenem Müll ist der am Angelplatz angetroffene Angler verantwortlich. Leere Müllbeutel sind deshalb mitzuführen. Fäkalien sind ausreichend tief zu vergraben.
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Das Befahren von Wiesen abseits befestigter Wege und das Betreten von eingefriedeten Grundstücken werden mit dem Entzug des Erlaubnisscheines geahndet.
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Die gewerbsmäßige Nutzung des Fischwassers und der erbeuteten Fische ist verboten.
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Die gefangenen, aufzeichnungspflichtigen Fische sind sofort nach dem Töten, noch vor dem erneuten Einwerfen der Angelrute in die Fangliste einzutragen. Nach den Angeln ist die Fangliste bei der Ausgabestelle zurückzugeben, auch wenn kein Fisch eingetragen wurde.
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Den Fischereiaufsehern und den Fischereirechtsinhabern ist bei Kontrollen über Fangergebnisse usw. wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
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Kinder unter 10 Jahren dürfen mit der Handangel des Erlaubnisscheininhabers angeln. Der Erlaubnisscheininhaber darf in dieser Zeit nicht fischen. Das Abhaken, Betäuben, Töten und Verwerten des Fangs obliegt dem Erwachsenen.
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Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die im Besitz eines Jugend-Fischereischeines und eines gültigen Erlaubnisscheines sind, dürfen die Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins und eines gültigen Erlaubnisscheines der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR vornehmen.
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Die Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden und dergleichen.
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Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen und/oder der gesetzlichen Vorschriften wird der Erlaubnisschein vom Fischereiaufseher oder dem Fischereirechtsinhaber ohne Rückvergütung der entrichteten Gebühr eingezogen.
Fangbegrenzungen
Pro Tag dürfen gefangen werden: 2 Bachforellen, alle anderen Fischarten unbegrenzt.